Streupflicht: Wer haftet wenn jemand stürzt? - Ströer Innen- und Außengrün
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Streupflicht: Wer haftet wenn jemand stürzt?

Winterdienst: Vor dem Schaden klug sein.

Am Winter scheiden sich die Geister. Viele, nicht nur Kinder, freuen sich über Schnee, andere finden die Kälte furchtbar. Und für viele stellt sich die Frage, was ist bei Schnee und Eis auf unseren Straßen zu tun?
Üblicherweise sind die Gemeinden für die Reinigung der Straßen verantwortlich. Fast überall beschränken sie sich aber auf die Fahrbahnen und haben die Pflicht zur Gehwegreinigung per Satzung auf die jeweiligen Anlieger übertragen. Generell sind so die Eigentümer für die Gehwege vor ihren Grundstücken verantwortlich. Sie müssen von Schnee und Eis geräumt sein, bei Glätte ist auch Streuen nötig.



Winterdienst

In den meisten Kommunen gilt: von 7 bis 20 Uhr, am Sonntag mituntererst ab 8 oder 9 Uhr, müssen die Wege geräumt und gestreut sein; bei anhaltendemSchneefall auch wiederholt. Einmal am Tag ist oft zu wenig. Erlaubte Streumittelsind üblicherweise

In manchen Mietverträgen wird die Räumpflicht auf die Mieter übertragen.
Dies kann für ältere Menschen oder Berufstätige ein Problem sein. Sie müssen dannselbst für eine entsprechende Vertretung zu sorgen, wenn sie nicht persönlich in der Lage sind, ihren Pflichten nachzukommen.

Wenn die Eigentümer einen professionellen Räumdienst beauftragen,haftet die beauftrage Firma für Schäden durch schlampig oder gar nicht ausführte Räumung der Gehwege. Noch ein Vorteil für die Eigentümer: Kosten für Winterdienste sind steuerlich absetzbar.

Wenn nicht geräumt wird, kann es teuer für den Eigentümer werden.
Manche Gemeinden kassieren saftige Strafgelder bei unterbliebener Räumung, hinzu kommen Schadenersatzforderungen bei Personenschäden bei unzureichendem Winterdienst.

Dennoch gilt: Auch die Fußgänger müssen maximale Vorsicht waltenlassen und Schuhwerk und Gehtempo den Bedingungen anpassen,sonst gelten sie bei einem Unfall als mitschuldig. Kein Eigentümer kann für alle Eventualitäten vorsorgen. Ein Fußgänger muss nach mehreren Gerichtsurteilen immer mit Streulücken rechnen. Es kann ihm auch zugemutet werden