Herbstlaub und Räumpflicht - Ströer Innen- und Außengrün
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Herbstlaub und Räumpflicht

Man muß nicht selber räumen. Man kann es auch machen lassen!

Jede Jahreszeit hat ihren eigenen und individuellen Charme, so auch der Herbst. Die bunten Blätter der 3. Jahreszeit laden jedoch nicht ausschließlich zum Träumen ein. Vielmehr kann von den herunter fliegenden Blättern auch eine recht große Rutschgefahr vor allem bei Nässe ausgehen.

Autofahrer kennen das Phänomen der verrutschten Straßen aus den diesigen Herbsttagen. Aber auch Fußgänger und Fahrradfahrer können über das leidige Thema sprechen. In diesem Kontext stellen sich vor allem Hausbesitzer immer wieder die Frage, wer für die Entfernung ihres Herbstlaubs auf den angrenzenden Gehwegen verantwortlich ist und welche genauen Maßgaben hier einzuhalten sind. Die Rahmenbedingungen im Winter bei Schneefall und Eisglätte sind allgemein hin bekannt, doch wie verhält es sich genau mit der Beseitigung vom Herbstlaub? Im nachfolgenden Beitrag werden hierzu die wichtigsten Aspekte dargelegt und beleuchtet.

 



Wie sehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Laubentfernung für Hausbesitzer aus?

Als Hausbesitzer hat man gemeinhin nicht nur Rechte, sondern auch eine Vielzahl von Pflichten. Die Rahmenrichtlinien im Winter sind klar und offen verteilt, die Hausbesitzer müssen in diesem Kontext zwingend die angrenzenden Gehwege bewirtschaften und von Eis- und Schnee befreien, sodass Fußgänger nicht Gefahr laufen sich bei dem Überqueren der Gehwege zu verletzen. Der Herbst hält mit all seinen prächtigen Farben und Naturerlebnissen ebenso einige Pflichten für die Hauseigentümer bereit. Die öffentlichen Wege werden zwar gemeinhin von den öffentlichen Straßenreinigungen etc. bewirtschaftet und vom Herbstlaub in diesem Sinne befreit, doch sind die Eigentümer explizit dazu verpflichtet, das eigene Herbstlaub zu beseitigen. Hiermit soll verhindert werden, dass sich vor allem Fußgänger bei regnerischem Wetter durch die rutschigen Blätter verletzen. Hier gab es in den vergangenen Jahren immer wieder auch gerichtliche und versicherungswirksame Streitfälle. Mittlerweile ist nun festgelegt, dass das Laub zum Schutze der Fußgänger schlicht beseitigt werden muss. In diesem Kontext stellt sich nun jedoch die Frage, wie der Hausbesitzer dieses Vorgehen für sich am besten organisiert.

 

Die Beseitigung des Laubs

Die zusätzliche Arbeit, dass das Herbstlaub durch die Hausbesitzer entfernt werden soll, um die Fußgänger- und Straßenteilnehmer zu schützen, ist sicherlich eine nachvollziehbare Entscheidung. Dennoch stellt es die Eigentümer regelmäßig vor organisatorische Probleme. Die Lebensumstände der Menschen sind unterschiedlich. Nicht jeder Mensch ist rein von der körperlichen Konstitution dazu in der Lage das Herbstlaub regelmäßig zusammenzuhacken und aufzusammeln. Neben körperlichen Beeinträchtigungen sind oftmals auch zeitliche Komponenten hier im Wege. Um diesen Problematiken aus dem Weg zu gehen, ist die Beauftragung eines spezialisierten Dienstleisters zum Beseitigen des Laubs eine gute Alternative. Nach der Beauftragung des Anbieters, kümmern sich die Profis um eine schnelle und gründliche Beseitigung der Gehwege und sammeln gern auch im Garten das Laub zusammen. Häufig entstehen unschöne Verfärbungen der Bodenuntergründe durch das nasse und rutschige Laub, sodass auch hier Reinigungsaspekte anfallen, die der Dienstleister für die Kunden gern übernimmt.

 

Die Vorteile eines Dienstleisters zur Entfernung des Laubs:

  1. Kunden ersparen sich hier einen zeitlichen Mehraufwand
  2. Kunden müssen sich, um die Beseitigung des Laubs keine Gedanken mehr machen
  3. Teure Versicherungsfälle werden beim Hausbesitzer vermieden
  4. Das Grundstück und die Gehwege sind immer perfekt gepflegt und in einem einwandfreien Zustand.
  5. Die Beauftragung der spezialisierten Dienstleister kann auch kurzfristig erfolgen


Fazit: Herbstlaub und Räumpflicht
Das eigene Haus ist zumeist von vielen Hausbesitzern ein lang gehegter Traum, der in diesem Kontext jedoch auch eine Reihe von Pflichten mit sich bringt. Für viele ist die Buchung eines kommerziellen Winterdienstes eine ganz normale Angelegenheit. Nur wenige sind sich darüber bewusst, dass sie die angrenzenden Gehwege zum Schutze der Fußgänger zwingend auch im Herbst von herum fliegenden Blättern befreien müssen. Auch in diesem Bereich existiert eine entsprechende Räumpflicht, um bei Nässe die Rutschgefahr zu minimieren. Hauseigentümer sollten aufgrund dessen in Erwägung ziehen einen spezialisierten Dienstleister mit der regelmäßigen Räumung des Grundstücks und der angrenzenden Gehwege zu beauftragen, um hier auch sicher vor etwaigen Schadensersatzansprüchen bei Unfällen zu sein. Zudem stellt die Nutzung dieser Dienstleistung auch eine Vereinfachung des Alltags dar und sollte als eine positive Komponente verstanden werden.